Diese Selbständigen haben sich für die Internetendung .swiss entschieden.
Zuteilungskriterien für natürliche Personen wie Private und Einzelunternehmen
Welche natürliche Personen können einen .swiss Domain-Namen erhalten?
Natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz können einen .swiss Domain-Name erhalten.
Schweizer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen im Ausland können ebenfalls eine .swiss Internetadresse erhalten, welche aber nur für private, karitative oder Vereinszwecke verwendet werden darf.
Ihr .swiss Domain-Name muss mindestens einen ihrer folgenden Namen enthalten, welcher auch mit weiteren Begriffen kombiniert werden kann:
- einen offiziellen Nachnamen oder einen anderen beim Zivilstandesamt registrierten Namen
- Einen solchen Vornamen
3. den Allianznamen
4. den gemeinsamen Namen der eingetragenen Partnerschaft
5. den in einem religiösen Orden erhaltenen Namen
6. den Künstlernamen, unter dem die Person Bekanntheit erlangt hat
7. eine Bezeichnung, auf die die gesuchstellende Person einen Anspruch aus dem Kennzeichenrecht hat (zum Beispiel eine eingetragene Marke)
Beantragen Sie Ihren .swiss Domain-Namen
Als vom Bund verwaltete Domain ist die Endung .swiss aussergewöhnlich.
Jede Zuteilung einer Internetadresse mit der Endung .swiss wird vom BAKOM geprüft. Die Identifikation aller Berechtigten sichert die Verankerung aller Gesuchstellenden in der Schweiz.
Selbständige, Künstler, Sportler, Familien – für Private ist der Erhalt einer .swiss Internetadresse eine Gelegenheit, sich mit dem Image und den Werten der Schweiz zu verbinden.