Mit .swiss Portalen gegen die Auswirkungen der Pandemie
Die Covid-19 Pandemie versetzte die Schweiz in einen Ausnahmezustand. Das bisher unbekannte Coronavirus «SARS-CoV-2» trifft uns alle, von der Coiffeuse über den Kindergärtner bis zum Personal der Tourismusbranche. Selten wurden uns die Helden des Alltags so sehr vor Augen geführt wie in der aktuellen Situation. Die gesamte Bevölkerung stand vor historischen Herausforderungen.
Viele Bundesbehörden nutzten ihre .swiss Portale um schnell auf diese Situation zu reagieren und digital Informationen zu verbreiten und digitalisierte Prozesse zur Verfügung zu stellen.
Auf alert.swiss wird die Bevölkerung seit Anfang März 2020 mit offiziellen Informationen und Warnungen der eidgenössischen und kantonalen Behörden auch zum Coronavirus versorgt. Mit der Alertswiss-App (für iOS und für Android) können die Benachrichtigungen direkt aufs Handy geholt werden und mit dem offiziellen Twitter Konto @Alertswiss werden Informationen anderer Behörden retweetet.
Mit der vom Bundesrat am 16. März ausgerufene «ausserordentlichen Lage» wurde ein beträchtlicher Teil der Schweizer Wirtschaft stillgelegt. Arbeitgebende und Arbeitnehmende standen von einem Tag auf den anderen vor vielen Fragen.
Die Website arbeit.swiss beantwortet viele dieser Fragen. Ein Kernthema bildet die Kurzarbeitsentschädigung: wie vorübergehende Arbeitsausfälle abgefedert und Arbeitsplätze bewahrt werden können, wird auf arbeit.swiss ausführlich erklärt.
Die vom Online-Schalter für Unternehmen www.easygov.swiss eigens für die aktuelle Situation kreierte Unterseite covid19.easygov.swiss veranschaulicht Schweizer Qualität und Zuverlässigkeit. Unternehmen, die infolge des Lockdowns in Liquiditätsengpässe gerieten, konnten bis zum 31. Juli über diese Webseite sogenannte Überbrückungskredite (Covid-19-Kredite) beantragen. Das Finanzdepartement hat in Zusammenarbeit mit den Finanzinstituten und der Schweizerischen Nationalbank in nur sechs Tagen ein beeindruckendes und weltweit vorbildliches und beachtetes Kreditsystem entwickelt.
In nur vier Schritten konnten gesunde Unternehmen einen vom Bund bis zu 500’000 CHF voll verbürgten Überbrückungskredit gutgeschrieben bekommen. Auf der Website covid19.easygov.swiss musste ein digitaler Kreditantrag ausgefüllt, ausgedruckt und unterzeichnet werden. Im Anschluss wurde das Dokument elektronisch oder per Briefpost an die Hausbank gesendet. Dieser schlanke, soweit wie möglich digitalisierte Prozess und der Einbezug der Hausbanken, die ihre Kunden kennen, ermöglichte es in der Regel in nur 30 Minuten berechtigte Notkredite zu gewähren.
Es macht dot.swiss stolz, dass Portale mit einer .swiss Internetendung genutzt werden, um die Bewahrung von Arbeitsplätzen und Existenzen zu unterstützen und wichtige Informationen von Behörden weitherum bekannt zu machen.