Wirksamere Massnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität auf .ch- und .swiss-Websites - dot.swiss

Wirksamere Massnahmen zur Bekämpfung von Cyberkriminalität auf .ch- und .swiss-Websites

Eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen: Das ist eines der Ziele der revidierten Verordnung über Internet-Domains (VID), die der Bundesrat am 15. September 2017 verabschiedet hat. Durch die Revision können nicht nur Adressen von Websites gesperrt werden, mit denen Phishingversuche unternommen werden oder schädliche Software verbreitet wird, sondern auch die Adressen jener Websites, die solche Aktivitäten indirekt unterstützen. Ausserdem wird darin festgelegt, unter welchen Bedingungen der Datenverkehr, der zu diesen Adressen führt, analysiert werden kann, insbesondere um die infizierten Computer zu identifizieren und die Opfer zu informieren. Schliesslich wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Kreis möglicher Halterinnen und Halter von .swiss-Domain-Namen zu definieren.

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