Das Bundesamt für Kommunikation BAKOM prüft eine restriktive Ausweitung der Zuteilungen von Internetadressen mit der Endung .swiss an natürliche Personen

Die Schweizer Community, die in Genuss von einer  Internetendung .swiss kommen kann, besteht zur Zeit aus Unternehmen, Organisationen und Behörden. Könnten aber allenfalls weitere Kreise eine .swiss – Domain zugeteilt erhalten, und wenn ja  unter welchen strengen Bedingungen?  Um diese Fragen zu beantworten hat das BAKOM ein Konzept ausgearbeitet, das in einer informellen ersten Konsultation den wichtigsten Stakeholdern vorgelegt wird: Unterlagen (nic.swiss)

Auch bei einer Ausdehnung der Zuteilungsmöglichkeiten bliebe die Identifikation der Gesuchstellenden absolut zentral und sichergestellt. Darüber hinaus blieben auch die möglichen Internetadressen eingeschränkt und der Bezug der Gesuchstellenden dazu würde weiterhin kontrolliert.

Ein bekannter Bedarf besteht bei den Personengruppen der bisher ausgeschlossenen Kunstschaffenden, Sportlerinnen und Sportlern sowie den Angehörigen freier Berufe (Anwältinnen, Ärzte usw.). Diese sind in der Regel im juristischen Sinne natürliche Personen und verfügen deshalb über keinen Handelsregistereintrag. Deshalb mussten Gesuche für .swiss – Internetadressen aus diesem Personenkreis vom BAKOM regelmässig abgelehnt werden. Das Gleiche gilt auch für die zahlreichen Selbständigen mit einer Geschäftsgrösse unter der Eintragsschwelle ins Handelsregister. Ihnen allen würde die Nutzung einer .swiss- Internetadresse ermöglicht.

Darüber hinaus würde die kontrollierte Öffnung auch allen anderen Einzelpersonen ermöglichen, ihre beim Zivilstandsamt registrierten Namensbestandteile als Domain-Namen zu erhalten – insbesondere in Kombination mit anderen Bezeichnungen wie einem Hobby oder einer kulturellen Tätigkeit.

Alle müssten sich dazu identifizieren und den Bezug zum gewünschten Domain-Namen mit der Internetendung .swiss darlegen. Auch bliebe die Zuteilungsgebühr mit 90.- CHF/Jahr im Vergleich mit unbeschränkt erhältlichen Domains relativ bedeutend. Dazu kommt noch der Zuschlag durch die Registrare hinzu, welche die Domain-Namen vertreiben.

Diese Regelungen würden sowohl für statistische Inländer (alle in der Schweiz wohnhaften Personen) als auch für Schweizer mit Wohnsitz im Ausland gelten.

Die Konsultation dauert bis am 15. November 2021.

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