Bern, 28.06.2023 – Ab dem ersten Halbjahr 2024 werden neu auch natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder mit Schweizer Staatsbürgerschaft einen Domain-Namen mit der Endung .swiss erwerben können. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 2. Juni 2023 eine Revision der Verordnung über Internet-Domains (VID) verabschiedet. Ausserdem hat er das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), das Registerbetreiberin der Domain .swiss ist, damit beauftragt, diese Öffnung vorzubereiten.
Zürich, 15. Oktober 2020 – dot.swiss, die vom Bundesamt für Kommunikation BAKOM im Auftrag des Bundes betriebene Internetendung .swiss, prämiert am 22. Oktober 2020anlässlich des 20-Jahre Jubiläums des Best of Swiss Web Awardzum ersten Mal den besten Auftritt einer .swiss-Internetseite.
Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums vergibt «Best of Swiss Web» im Jahr 2020 einen Sonderpreis, der den Schweiz-Bezug der eingereichten Webprojekte in den Vordergrund stellt. Zusammen mit dem Kooperationspartner dot.swiss wird eine spezielle Boje als Siegertrophäe an diejenige Webseite mit Domain-Endung .swiss verliehen, welche beispielhaft für die Schweizer Werte Qualität, Innovation und Zuverlässigkeit steht. (mehr …)
Bundesrat Johann Schneider-Ammann hat am 6. November 2017 gemeinsam mit Vertretern aus den Kantonen und der Privatwirtschaft EasyGov.swiss lanciert – den neuen Online-Schalter für Unternehmen. Damit erfolgt im Rahmen der E-Government-Strategie Schweiz ein weiterer Schritt hin zu einer digitalen und nutzerorientierten Verwaltung. Das elektronische Transaktionsportal vereinfacht den Austausch zwischen Wirtschaft und Verwaltung und reduziert die administrativen Aufwände von Unternehmen.
Eine wirksamere Bekämpfung von Cyberkriminellen, die .ch- und .swiss-Adressen für Straftaten nutzen: Das ist eines der Ziele der revidierten Verordnung über Internet-Domains (VID), die der Bundesrat am 15. September 2017 verabschiedet hat. Durch die Revision können nicht nur Adressen von Websites gesperrt werden, mit denen Phishingversuche unternommen werden oder schädliche Software verbreitet wird, sondern auch die Adressen jener Websites, die solche Aktivitäten indirekt unterstützen. Ausserdem wird darin festgelegt, unter welchen Bedingungen der Datenverkehr, der zu diesen Adressen führt, analysiert werden kann, insbesondere um die infizierten Computer zu identifizieren und die Opfer zu informieren. Schliesslich wird dem Bundesrat die Kompetenz erteilt, den Kreis möglicher Halterinnen und Halter von .swiss-Domain-Namen zu definieren.
Am 11. Januar beginnt die zweite Registrierungsphase für .swiss-Internetadressen. Damit wird die Palette der möglichen Domainnamen vergrössert und der Kreis der potenziellen Kandidaturen erweitert. Ausserdem können Dachorganisationen oder Branchenvertretungen eine Bewerbung für eine generische Adresse wie hotel.swiss oder watch.swiss einreichen, die der gesamten Branche zur Verfügung gestellt wird. In der ersten Phase wurden bereits rund 7000 .swiss-Domainnamen zugeteilt
Neuigkeiten, alles Wichtige und Hintergründe übersichtlich auf einem einzigen Portal: Die neue Webseite www.dot.swiss bietet Interessierten eine Fülle an Informationen rund um die neue Internet Domain .swiss. Dazu zählen Termine, die Registrierungsbedingungen sowie das Bewerbungsverfahren. Ebenso steht ein Newsletter zur Verfügung, der auf der Webseite abonniert werden kann und laufend über die nächsten Schritte – zum Beispiel den Bewerbungsstart – informiert.
Die Verwaltung der Internet-Domainnamen «.swiss» wird in der Verordnung über Internet-Domains (VID) geregelt, die vom Bundesrat am 5. November 2014 verabschiedet worden ist. Die neuen Bestimmungen werden am 1. Januar 2015 in Kraft treten.